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📢 Statement von JuAr Basel zum Regierungsrats-beschluss vom 14.10.2025 📢

JuAr Basel begrüsst den Beschluss des Regierungsrats vom 14. Oktober 2025 ausdrücklich. Die vorgesehenen Anpassungen im Staatsbeitragsgesetz tragen zu mehr Fairness und Planungssicherheit für Organisationen bei, die im Auftrag des Kantons wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen.

Insbesondere die Aufhebung des bisherigen Schwellenwerts von 70% Personalkosten bei den Betriebskosten für die Anrechnung eines Teuerungsausgleichs ist ein bedeutender und längst überfälliger Schritt. Diese Änderung anerkennt, dass in der Sozialen Arbeit der grösste Teil der Leistung durch Menschen erbracht wird.

Die Beibehaltung der bisherigen Berechnungsmethode der Teuerung schafft zudem Kontinuität und Transparenz. Damit stärkt der Regierungsrat die Grundlage für verlässliche Partnerschaften zwischen dem Kanton und den subventionierten Institutionen.

JuAr Basel dankt dem Regierungsrat sowie den Motionärinnen und Motionären herzlich für ihr Engagement und die sorgfältige Überarbeitung der Regelungen. Die geplanten Änderungen wirken direkt zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit in Basel und letztlich der jungen Menschen, die von stabilen und qualitativ hochwertigen Angeboten profitieren.

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